Herzogenaurach, 21.06.2022 – Lange Sommertage und -abende bieten sich draußen für ausgelassene Feiern an. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl. Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, ist aus dem Schneider, wenn er / sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die den Fremdschaden bezahlt. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und hohe Geldbußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf, dem drohen Entzug des Führerscheins (soweit vorhanden) sowie drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern. Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält, was quasi fast unmöglich ist. Daher unser Bvb-Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“ Für weitere Fragen sowie Anregungen stehen wir Ihnen zu unseren gewohnten Öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung.
Ihr bvb-Versicherungsbüro Burkhardt Team!
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Mit pauschalen Lösungen ist keinem geholfen.
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Deshalb ist es unsere Aufgabe, Ihnen in verschiedenen Lebenssituationen zur Seite zu stehen und mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen zu erarbeiten.
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